Führerscheinklasse A1 (Leichtkraftrad)
Welches Alter muss man haben?
- Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
- nein
Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?
Leichtkrafträder
- nicht mehr als 125 ccm Hubraum
- nicht mehr als 11 kW Nennleistung
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit einer bbH (bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit) von 80 km/h gefahren werden
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
- Ausweis
- Passbild (biometrisch)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
- Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten:
- 5 Fahrstunden Überlandfahrt
- 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
- bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
- Dauer mindestens 45 Minuten
Welche Klassen schließt A1 mit ein?
- Klasse M
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis A1?
- Hat keine Befristung


