Führerscheinklasse A1 (Leichtkraftrad)

Welches Alter muss man haben?

  • Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • nein

Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?

Leichtkrafträder

  • nicht mehr als 125 ccm Hubraum
  • nicht mehr als 11 kW Nennleistung
  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit einer bbH (bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit) von 80 km/h gefahren werden

 Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:
    • 5 Fahrstunden Überlandfahrt
    • 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
    • 3 Fahrstunden Nachtfahrt

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 45 Minuten

Welche Klassen schließt A1 mit ein?

  • Klasse M

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis A1?

  • Hat keine Befristung