Kombinationsausbildung Führerscheinklasse C/CE
(schwerer Lkw und Zug)

Welches Alter muss man haben?

  • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein
  • Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zG. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
  • Für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die z.G. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • Ja, Klasse B

Was darf man mit der Klasse C/CE (schwerer Lastzug) fahren?

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
  • Das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken)
  • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

  • Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
  • Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
  • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t 

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Erste - Hilfe
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Wie lange dauert die Ausbildung?

  • Vollzeitkurs: 6 Wochen

Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

Vorbesitz

Grundwissen

spez. Wissen C

spez. Wissen CE

Gesamt

B

6

10

4

20

C1

6

4

4

14

D1

6

4

4

14

D

6

2

4

12

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:

Solo

Zug

Überland

3

5

Autobahn

1

2

Nachtfahrt

0

3

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • Grundwissen: 10 Fragen
  • Klasse C: 27 Fragen
  • Klasse CE: 20 Fragen

Praktische Prüfung:

  • Erste Prüfung Klasse C: Dauer 75 min besteht aus
    • Fahren 60 min
    • Abfahrtskontrolle 15 min
  • Zweite Prüfung Klasse CE: Dauer 75 min besteht aus
    • Fahren 60 min
    • Verbinden oder Trennen 15 min

Welche Klassen schließen C/CE mit ein?

  • Klasse C, C1E, BE, T, M, L, S und D1E (bei Vorbesitz von D1) und DE (bei Vorbesitz von D)

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C/CE?

  • 5 Jahre
  • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden