Kombinationsausbildung Führerscheinklasse C1/C1E
(mittlere Lkw und Züge)

Welches Alter muss man haben?

  • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein
  • Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zG. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
  • Für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die z.G. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  •  Ja, Klasse B

Was darf man mit der Klasse C1/C1E (mittlere Lastzüge) fahren?

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen
  • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

  • Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw< 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
  • Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
  • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t 

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Wie lange dauert die Ausbildung?

  • Vollzeitkurs: 6 Wochen

Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

Vorbesitz

Grundwissen

spez. Wissen C1

Gesamt

B

6

6

12

D1

6

2

8

D

6

2

8

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:

 

Solo

Zug

Überland

1

3

Autobahn

1

1

Nachtfahrt

0

2

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung: (PC)

  • Fragebogen mit 30 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Erste Prüfung Klasse C1: Dauer 75 min besteht aus
    • Fahren 60 min
    • Abfahrtskontrolle 15 min
  • Zweite Prüfung Klasse C1E: Dauer 75 min besteht aus
    • Fahren 60 min
    • Verbinden oder Trennen 15min

Welche Klassen schließt C1/C1E mit ein?

  • Klasse BE, M, L, S und D1E (bei Vorbesitz von D1)

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1E?

  • Bis zum 50. Lebensjahr
  • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden