Nicht mehr als 125 ccm Hubraum, nicht mehr als 11 kW Nennleistung, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) von 80 km/h gefahren werden
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Mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, einer bbH von mehr als 45 km/h, einer Nennleistung von höchstens 25 kW, einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) ..weiter
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz ..weiter
Pkw mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges und Anhänger über 750 kg z.G. wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und ziehendem Fahrzeug größer ist als 3500 kg ..weiter
Pkw mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges und Anhänger über 750 kg z.G. wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und ziehendem Fahrzeug größer ist als 3500 kg ..weiter
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden ..weiter
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen ..weiter
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen ..weiter
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken) ..weiter
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken) ..weiter
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken) ..weiter
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden ..weiter
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden ..weiter
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden ..weiter
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden ..weiter
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden ..weiter
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden ..weiter