Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr (GV)
Voraussetzungen
- Keine
- Der Lkw-Führerschein muss nicht vorhanden sein, er sollte aber im Anschluss erworben werden
- Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung
- 18 Jahre, Lkw der Klasse C1 und C1E < 7,5 t und ihre Anhänger
- 21 Jahre, Lkw der Klasse C und CE > 7,5 t und ihre Anhänger
Ausbildungsdauer
- 140 h Unterricht á 60 min davon 10 h praktische Ausbildung
- Verkürzung der Ausbildung bei Umsteigern von Berufskraftfahrer Bus auf Lkw auf 35 h (davon 2,5 h praktische Ausbildung)
Inhalte
- Verbesserung der Straßen- und Verkehrssicherheit
- Umweltschutz, insbesondere die Reduzierung des Kraftstoffverbrauches
- Ladungssicherung
- Straßenverkehrsrecht, Sozialvorschriften, Güterkraftverkehrsgesetz, EU-Vorschriften
- Gesundheit, Fitness, Arbeitssicherheit, Verhalten in Notfällen,
- Verhalten gegenüber Kunden und Dritter
- Praktische Fahrübungen
Unterrichtsform
- Vollzeit: 140 h in 25 Tagen
Prüfung
- Nur eine theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offene Fragen
- Dauer 90 min
- Verkürzung bei Quereinsteigern auf 60 min
- Verkürzung bei Umsteigern auf 45 min
Preise (ohne IHK-Gebühr)
Neueinsteiger | Kurs á 140 h | 2342,48 € |
Umsteiger | Kurs á 35 h | 910,00 € |
Quereinsteiger | Kurs á 35 h | 910,00 € |
Definition Umsteiger und Quereinsteiger
Neueinsteiger:
- Personen die weder im Güterkraftverkehr noch im Personenverkehr eine Fachkundeprüfung noch eine Qualifikation besitzen
Umsteiger:
- Personen die eine Qualifikation im Personenverkehr besitzen und in den Güterverkehr wechseln oder umgekehrt
Quereinsteiger:
- Personen die im Besitz einer Fachkundeprüfung des Straßen-, Güter- oder Personenverkehrs sind (z.B. Kraftverkehrsmeister)


