Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr (GV)

Voraussetzungen

  • Keine
  • Der Lkw-Führerschein muss nicht vorhanden sein, er sollte aber im Anschluss erworben werden
  • Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung
    • 18 Jahre, Lkw der Klasse C1 und C1E < 7,5 t und ihre Anhänger
    • 21 Jahre, Lkw der Klasse C und CE > 7,5 t und ihre Anhänger

 Ausbildungsdauer

  • 140 h Unterricht á 60 min davon 10 h praktische Ausbildung
  •  Verkürzung der Ausbildung bei Umsteigern von Berufskraftfahrer Bus auf Lkw auf 35 h (davon 2,5 h praktische Ausbildung)

Inhalte

  • Verbesserung der Straßen- und Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz, insbesondere die Reduzierung des Kraftstoffverbrauches
  • Ladungssicherung
  • Straßenverkehrsrecht, Sozialvorschriften, Güterkraftverkehrsgesetz, EU-Vorschriften
  • Gesundheit, Fitness, Arbeitssicherheit, Verhalten in Notfällen,
  • Verhalten gegenüber Kunden und Dritter
  • Praktische Fahrübungen

Unterrichtsform

  • Vollzeit: 140 h in 25 Tagen

Prüfung

  • Nur eine theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offene Fragen
  • Dauer  90 min
  • Verkürzung bei Quereinsteigern auf 60 min
  • Verkürzung bei Umsteigern auf 45 min

Preise (ohne IHK-Gebühr)

Neueinsteiger

Kurs á 140 h

2342,48 €

Umsteiger

Kurs á 35 h

910,00 €

Quereinsteiger

Kurs á 35 h

910,00 €

Definition Umsteiger und Quereinsteiger

Neueinsteiger:

  • Personen die weder im Güterkraftverkehr noch im Personenverkehr eine Fachkundeprüfung noch eine Qualifikation besitzen

Umsteiger:

  • Personen die eine Qualifikation im Personenverkehr besitzen und in den Güterverkehr wechseln oder umgekehrt

Quereinsteiger:

  • Personen die im Besitz einer Fachkundeprüfung des Straßen-, Güter- oder Personenverkehrs sind (z.B. Kraftverkehrsmeister)